Eine effektive und schnelle Entseuchung unter Berücksichtigung der tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Anforderungen macht eine intensive Zusammenarbeit zwischen Veterinärbehörde und Dienstleister erforderlich. Statt unterschiedlicher Ansprechpartner für den Schleusenbetrieb, die Bestandsräumung, sowie der Reinigung, Desinfektion und Entwesung gibt es bei uns nur einen Hauptansprechpartner pro Seuchenbetrieb.
Gerne unterstützen wir die Veterinärbehörden bei deren Erstellung von Betriebsanweisungen und Notfallplänen in den Bereichen Schleuse für Menschen und Fahrzeuge, Bestandsräumung, Reinigung, Desinfektion und Entwesung.