wurde im Jahr 2014 gegründet. Sie soll im Falle eines Ausbruchs einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche dem Tierhalter unterstützen. Sie hilft bei der schnellen und kompetenten Umsetzung der vom Veterinäramt vorgeschrieben Maßnahmen in NRW.
Die Hauptaufgabe der Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH ist es, Tierhalter zu unterstützen. Dies macht sie im Falle eines Ausbruchs einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche in NRW. Sie hilft bei der schnellen und kompetenten Umsetzung der vom Veterinäramt vorgeschrieben Maßnahmen. Insbesondere bei der Herstellung und Betreibung einer Schleuse. Auch bei der Tötung und Bestandräumung sowie der Reinigung, Desinfektion und Entwesung.
Lesen Sie weiter – oder rufen Sie uns an unter Telefon 0251 . 20817410.
Detaillierte Auskünfte zu dem Ausbruch von Tierseuchen, deren aktuelle Verbreitung und den überbetrieblichen Bekämpfungsmaßnahmen können von den zuständigen Veterinärbehörden und Ministerien gegeben werden. Von diesbezüglichen Anfragen an uns bitten wir daher abzusehen.
Das Unternehmen – Die Tierseuchen stehen aufgrund einer häufig massiven Medienberichterstattung im öffentlichen Interesse. Sowohl die tierseuchenrechtliche Vorgaben als auch der Tierschutz sind hier häufig Anlass zur intensiven Diskussion. Dabei versursacht die Tierseuche enorme Schäden. Die letzten Tierseuchenfälle im In- und Ausland haben uns einen Eindruck vermittelt. Sie zeigten welche finanzielle Krise und oft auch seelische Not vor allem die betroffenen Tierhalter und deren Familien ereilt. Zusätzlich zu den betroffenen Tierhaltern und deren Tieren leiden auch andere Tierhalter. Und Landwirte, die Bevölkerung und die Landwirtschaft. Diese leiden indirekt im betroffenen Bezirk unter den Dauer einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche. Auch unter den damit verbundenen vorgeschriebenen Gefahrabwehrmaßnahmen. Und insbesondere unter der „Stand-Still-Anweisung” im Bezirk. Die Tierseuchen stehen aufgrund einer häufig massiven Medienberichterstattung im öffentlichen Interesse. Sowohl die tierseuchenrechtliche Vorgaben als auch der Tierschutz sind hier häufig Anlass zur intensiven Diskussion. Dabei versursacht die Tierseuche enorme Schäden. Die letzten Tierseuchenfälle im In- und Ausland haben uns einen Eindruck vermittelt. Sie zeigten welche finanzielle Krise und oft auch seelische Not dadurch entstehen. Vor allem für die betroffenen Tierhalter und ihre Betriebe. Zusätzlich zu den betroffenen Tierhaltern und deren Tieren leiden auch andere Tierhalter. Und Landwirte, die Bevölkerung und die Landwirtschaft. Sie leiden indirekt im betroffenen Bezirk unter den Dauer einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche. Und unter den damit verbundenen vorgeschriebenen Gefahrabwehrmaßnahmen. Und insbesondere unter der „Stand-Still-Anweisung” im Bezirk. Innereuropäische Handelsbeschränkungen und sogar ein verändertes Konsumverhalten wirken sich sogar negativ auf den gesamten Markt aus. Die persönliche Krisensituation des Tierhalters wird häufig dadurch verstärk, dass es keine ausreichend verfügbaren Spezialisten gibt. Sie könnten dem Landwirt bei der schnellen und korrekten Umsetzung der vom Veterinäramt angeordneten Maßnahmen helfen. Die Bestandsräumung und eine Verhinderung der Seuchenausbreitung waren schwierig. Der Tierhalter fühlt sich oft mit der Tierseuche alleine gelassen. Er ist oft auch damit überfordert. Es liegt also im Interesse des Tierhalters, des Tierschutzes und der Verbraucher, dass es am besten erst gar nicht zu einem Tierseuchenausbruch kommt. Aber – wenn der Ernstfall dann doch eintritt – dass die Ausbreitung schnellstmöglich verhindert wird. Die schnelle und korrekte Ausführung der Tierseuchen Bekämpfungsmaßnahmen minimiert das Risiko. Das Risiko einer weiteren Ausbreitung. Ebenfalls werden so die Sperrzeit und die sich daraus ergebenen negativen Folgen für den Tierhalter, für die Bevölkerung und für die Landwirtschaft in dem Bezirk reduziert. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH wurde im Jahr 2014 gegründet. Sie hilft im Falle eines Ausbruchs einer bekämpfungspflichtigen Tierseuche dem Tierhalter in NRW. Sie hilft bei der schnellen und kompetenten Umsetzung der vom Veterinäramt vorgeschrieben Maßnahmen. Die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH hat nach den amtlichen Vorgaben entsprechende Konzepte entwickelt. Und sie stellt die notwendigen Geräte und das kompetente Personal zur Verfügung, um das Verschleppungsrisiko zu vermindern. Und sie sorgt für eine kompetente und schnelle Entseuchung eines Betriebes. Dies betrifft insbesondere den Aufbau und Betrieb von Schleusen für Menschen und Fahrzeuge. Die Bestandsräumung inklusive Verladung und die Reinigung, Desinfektion und Entwesung.
Welche Tierhalter können uns beauftragen? Grundsätzlich bieten wir unsere Lösungen jedem Tierhalter im Bereich Schwein, Rind, Geflügel, Ziegen und Schafe in NRW an. Lediglich im Bereich Geflügel können wir derzeit keine Tötung und Bestandsräumungen anbieten. Gerne stehen wir hier aber für die Schleuse sowie die Reinigungs-, Desinfektions- und Entwesungsmaßnahmen zur Verfügung. Wir verstehen uns aber auch als Partner, der den Landwirt auch über die angeordneten Maßnahmen mit seinen Partnerfirmen hinaus berät.
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